Studienbewerberinnen und -bewerber reichen ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit Foto, Hochschulzugangsberechtigung, sonstige Zeugnisse und Referenzen früherer Arbeitgeber) über das
Online-Bewerbungsformular des Studienortes Heidelberg der Internationalen Berufsakademie ein.
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden von der Berufsakademie zu einem Auswahlgespräch und gegebenenfalls einem Eignungstest eingeladen.
Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten:
Die Studiengebühren der IBA in Höhe von € 515,- monatlich sind grundsätzlich von den Studierenden selbst zu tragen. Zusätzlich fallen € 85,- als Ausbildungsgebühr an.
Viele Kreditinstitute bieten Studienkredite zu günstigen Konditionen an. Unsere
Studienberater vor Ort beraten Sie hierzu gerne. In Einzelfällen vergibt die Fördergesellschaft der F+U Unternehmensgruppe Stipendien in Form eines monatlichen Zuschusses.
Studienfachrichtungen im Premium Eigenfinanzierungsmodell:
Hotelmanagement im Bayrischen Hof in Heidelberg:

Das Hotel gehört seit dem Ende des 19. Jahrhunderts zum festen Bestandteil Heidelbergs.
Es liegt im Zentrum von Heidelberg, direkt am Bismarckplatz und bietet mit 40 Zimmern eine entsprechende Größe und Ausstattung, um einschlägige Erfahrungen in allen Bereichen der Hotellerie sammeln zu können. Nach der Renovierung wird es nun auch gehobenen Ansprüchen gerecht.
Im Laufe Ihrer Praxiszeiten werden Sie folgende Stationen durchlaufen:
Eine Übersicht zum Studiengang Hotel- und Tourismusmanagement erhalten Sie
hier. Den Studienplan zum Download haben wir
hier für Sie hinterlegt.
Tourismus- und Veranstaltungsmanagement im Stadtpalais von Hausen in Lorsch:

Neben dem klassischen Reisebürogeschäft mit den dazugehörigen Beratungsräumen werden in Lorsch Veranstaltungen geplant und durchgeführt. Hierzu stehen den Studenten im Stadtpalais von Hausen neben einem Veranstaltungsrestaurant mit großem Biergarten auch ein Spiegelsaal im barocken Stil zur Verfügung.
Unter Anleitung von Fach- und Führungspersonal aus der Wirtschaft lernen unsere Studenten bei unserem Kooperationspartner, die Theorie direkt auch praktisch umzusetzen.
Eine Übersicht zum Studiengang Event- und Veranstaltungsmanagement erhalten Sie
hier. Den Studienplan zum Download haben wir
hier für Sie hinterlegt.
Food, Beverage und Culinary Management im Veranstaltungsrestaurant in Lorsch:

Hier erfahren unsere Studenten, wie ein Restaurant professionell geführt und gefördert wird.
Unter Anleitung unserer international anerkannten Dozenten bilden wir bereits seit über 20 Jahren zum Küchen- und Restaurantmeister aus. Gerade diese Erfahrung macht den Bereich Food, Beverage und Culinary Management so interessant.
Eine Übersicht zum Studiengang Event- und Veranstaltungsmanagement erhalten Sie
hier. Den Studienplan zum Download haben wir
hier für Sie hinterlegt.
* Zugang zum Studium ohne (Fach-)Abitur
Hessisches Hochschulgesetz §63 Hochschulzugangsregelung (pdf)
Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen (pdf)
Für folgende Bewerberinnen und Bewerber gilt § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Hessischen Hochschulgesetzes entsprechend, sofern eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen wird:
- staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker
- staatlich geprüfte Betriebswirtinnen und Betriebswirte
- Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie gleichwertige Abschlüsse im Bereich der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
- Fachkaufleute, Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter, Controllerinnen und Controller, Handelsassistentinnen und Handelsassistenten, Pharmareferentinnen und Pharmareferenten im Bereich der Industrie- und Handelskammer
- Fachwirtinnen und Fachwirte
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
- Steuerberaterinnen und Steuerberater
- staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen
- staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger
- staatlich anerkannte Fachwirtinnen und Fachwirte für Sozialdienste und
- staatlich geprüfte Gestalterinnen und Gestalter.
Verwiesen (§ 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4) wird dabei auf folgenden Paragraphen aus dem hessischen Hochschulgesetz:
Die Qualifikation für ein Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, wird nachgewiesen durch:
- die allgemeine Hochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife
- die Fachhochschulreife
- die Meisterprüfung.
Der Nachweis nach Nr. 1 oder 4 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis nach Nr. 2 in der entsprechenden Fachrichtung, der Nachweis nach Nr. 3 zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität.
Andere Bildungsnachweise berechtigen zum Studium, wenn sie gleichwertig sind. Hierüber entscheidet bei inländischen Nachweisen das Kultusministerium, im Übrigen das Ministerium; es kann die Zuständigkeit auf die Hochschulen übertragen. Das Nähere wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt.